Product Placement

(in Beiträgen der Sendung "da bin i daham" oder Dokus "Ein Stück Österreich")

Product Placement - zu Deutsch: Produktplatzierung - heißt, dass Ihr Produkt oder Ihre Marke in einen Beitrag mit eingebunden wird. Das kann das Fahrzeug sein, mit dem ein Redakteur oder Darsteller am Drehort ankommt, der Griller, den der Grillmeister benutzt, die Gewürze, die ein Koch einsetzt, das Mineralwasser, das bei einer Talkrunde getrunken wird. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. 

 

Ein Tipp: Gemeinsam mit Partnern können Sie via Product Placement einen co-produzierten Beitrag perfekt abrunden. 

 

 

Beiträge in der Sendung da bin i daham haben eine Laufzeit von 4-5 Minuten und sind der Kern der Sendung. Die Beiträge werden auch online, über unseren Streaming-Kanal steiermark.tv Verfügung gestellt. 

Ihr Produkt oder Ihre Marke ist dabei im Beitrag ein- oder mehrmals zu sehen. 

 

Product Placement ist aber auch in Ein Stück Österreich-Dokus möglich. Hier sind ggf. auch längere Laufzeiten denkbar. 

 

Die Einbindung von Product Placement ist immer von der Marke, vom Produkt und vom Kontext abhängig. Daher lassen Sie uns doch Ihren Product-Placement-Auftritt gemeinsam planen. Kontaktieren Sie uns einfach!

 

Tipp: Co-Produktionen können (von mehreren Partnern) auch mit Patronanzen und Product Placement kombiniert werden, um ein rundes Gesamtpaket zu erstellen.

 

Und ja: Es gibt auch die Möglichkeit des "Location Placement", also die Einbindung Ihrer Location in einen Beitrag (z.B. eine Restaurantküche für die Vorstellung eines Rezepts).

 

 

FACTS

 

Die Sendung da bin i daham wird bis zu 30 Mal pro Woche ausgestrahlt, Ein Stück Österreich bis zu 70 Mal - und das gilt auch für Product Placement. Zusätzlich stehen beide Formate zeitlich unbegrenzt auf unserem Streaming-Portal steiermark.tv zur Verfügung. 

 

Ausstrahlung:

TV und Streaming

Anzahl der Ausstrahlungen:

"da bin i daham": 30 oder 40 Ausstrahlungen,

"Ein Stück Österreich": mind. 70 Ausstrahlungen /

Streaming jeweils unbegrenzt

Dauer:

abhängig von Produkt und Platzierung

Platzierung:

Je nach Inhalt in der Sendung da bin i daham oder der Doku-Reihe Ein Stück Österreich - und natürlich online

Kosten:

abhängig von Art und Umfang der Platzierung,

Produktion / Überarbeitung:

 

Die GST Fernsehen GmbH erbringt nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche mit der Konzeption und Herstellung der Produktion bzw. der Überarbeitung verbundenen organisatorischen, journalistischen, künstlerischen und technischen Leistungen. Die GST Fernsehen GmbH ist berechtigt, sich hiefür auf eigene Kosten Dritter zu bedienen, insbesondere der splash productions gmbh mit Sitz in 4600 Wels. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen Dritten kommt nicht zustande. Die inhaltliche Gestaltung der Produktion bzw. Überarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, jedoch behält es sich die GST Fernsehen GmbH vor, konkrete Inhalte und/oder Gestaltungswünsche des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere aus rechtlichen oder programmtechnischen Gründen und/oder oder aus Gründen der Qualitätswahrung. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird durch eine solcherart begründete Ablehnung nicht begründet. 

Durch das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an den der GST Fernsehen GmbH erstellten Programmen.

 

Nutzungsrechte:

 

Die Nutzungsrechte an der Produktion, am Programm ebenso wie an den hergestellten Programmteilen insbesondere für Fernsehzwecke, stehen ausschließlich der GST Fernsehen GmbH zu. 

Rechtseinräumung des Vertragspartners an benötigtem Material 

Der Auftraggeber stellt der GST Fernsehen GmbH für die Produktion benötigtes Material (etwa Firmenlogos) zeitgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber räumt der GST Fernsehen GmbH die übertragbaren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die GST Fernsehen GmbH ist insbesondere berechtigt, das Material im Zusammenhang mit der Produktion in jedem technischen Verfahren zu senden (z.B. auch als Livestream), zur Verfügung zu stellen (z.B. über die verschiedenen „da bin i daham“-Apps), zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich vorzuführen sowie anderweitig zu nutzen. Die GST Fernsehen GmbH ist zur Bearbeitung des Materials unter Wahrung der Trademarks / Warenzeichen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stellt die GST Fernsehen GmbH von allen Ansprüchen schad- und klaglos. 

 

Die einzubindenden Produkte müssen in für die Produktion ausreichender Menge vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.